Donnerstag, 5. März 2015

Vergabe bzw. Wahl der Vizebürgermeister-Funktion





Aufgrund wiederholter Anfragen bezüglich die Besetzung der Vizebürgermeister-Funktion und der Annahme einiger Lunzer BürgerInnen unser Spitzenkandidat Anton Paumann hätte dieses Amt abgelehnt, möchten wir zu diesem Thema nochmals konkret Stellung nehmen.
Zum Einen ist es trotz des guten und relativ knappen Wahlergebnisses gesetzlich nicht verpflichtend der Oppositionspartei die Funktion des Vizebürgermeisters zu überlassen.
Zum Anderen ist es in Gemeinden unter 2000 Einwohner gesetzlich nicht vorgesehen, dieses Amt doppelt zu besetzen. Das heißt, aufgrund unserer zwischenzeitlich relativ geringen Einwohnerzahl, darf es nur einen Vizebürgermeister geben.
Da es ein freiwilliges Angebot seitens der ÖVP-Mehrheitsfraktion nicht gegeben hat, hat sich die Frage einer Ablehnung auch gar nicht gestellt.
Unser Anton Paumann hätte sich selbstverständlich für diese Funktion zur Verfügung gestellt!
Aus den genannten Gründen entstand die nunmehrige Besetzung entsprechend dem Ergebnis der konstituierenden Sitzung.

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