Aufgrund
wiederholter Anfragen bezüglich die Besetzung der Vizebürgermeister-Funktion
und der Annahme einiger Lunzer BürgerInnen unser Spitzenkandidat Anton Paumann
hätte dieses Amt abgelehnt, möchten wir zu diesem Thema nochmals konkret Stellung
nehmen.
Zum Einen ist es
trotz des guten und relativ knappen Wahlergebnisses gesetzlich nicht
verpflichtend der Oppositionspartei die Funktion des Vizebürgermeisters zu
überlassen.
Zum Anderen ist es
in Gemeinden unter 2000 Einwohner gesetzlich nicht vorgesehen, dieses Amt
doppelt zu besetzen. Das heißt, aufgrund unserer zwischenzeitlich relativ
geringen Einwohnerzahl, darf es nur einen Vizebürgermeister geben.
Da es ein freiwilliges Angebot seitens der ÖVP-Mehrheitsfraktion nicht gegeben hat, hat sich die Frage einer Ablehnung auch gar nicht gestellt.
Unser Anton
Paumann hätte sich selbstverständlich für diese Funktion zur Verfügung gestellt!
Aus den genannten
Gründen entstand die nunmehrige Besetzung entsprechend dem Ergebnis der
konstituierenden Sitzung.
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